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 Beiträge und Informationen über die Schullandheimarbeit und den Verband Deutscher Schullandheime e.V. 
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Aufgaben des Verbandes

Als Spitzenverband der Schullandheimträger vertritt der Verband Deutscher Schullandheime e.V. die gemeinsamen Belange der Träger und ihrer Landesverbände in pädagogischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen.

  • Der Bundesverband pflegt Kontakte mit Behörden, politischen Parteien, mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit Lehrer-, Schüler- und Elternvertretungen auf Bundesebene. Er hat die Verpflichtung zur Einflußnahme auf Beschlußfassung und Gesetzgebung, nicht zuletzt zum Schutz des Markenzeichens "Deutsches Schullandheim".

  • Im europäischen und außereuropäischen Raum hält bzw. nimmt der Verband Kontakt auf zu Verbänden mit ähnlicher Zielsetzung.

  • So ist es das Anliegen des Verbandes, den Schullandheimgedanken einer breiten Öffentlichkeit nahezubringen. In regelmäßigen Abständen werden Bundestagungen Arbeits- und Fachtagungen abgehalten, die Mitglieder, Pädagogen aller Schulformen, Wissenschaftler, Bildungspolitiker, Vertreter der Elternschaft, der Lehrerverbände und Schülervertretungen aus dem In- und Ausland zum Gedankenaustausch und zur Information zusammenführen.

  • Im Innenverhältnis kommt dem Bundesverband die Verantwortlichkeit zu, einen gemeinsamen Handlungs- und Orientierungsrahmen zu schaffen, für die Herausbildung eines gemeinsamen Grundverständnisses Sorge zu tragen und so auch die Funktionsfähigkeit der Schullandheime und der Landesverbände zu erhalten. Er leistet dabei Hilfestellung für die Landesverbände bei der Klärung regionaler Fragen und bei der Erstellung von Rahmenrichtlinien (Bau und Ausstattung, Betrieb von Schullandheimen, Kostengestaltung, ...) und berät in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen.

Als Fachverband für Schullandheimpädagogik vertritt der Verband Deutscher Schullandheime e.V. die ideelle Zielsetzung und die theoretisch-wissenschaftliche Grundlegung der Schullandheimarbeit.

Pädagogisch-inhaltlich wird der Bundesverband bedacht sein auf das Erarbeiten und Erhalten eines Grundkonsenses. Er wird dazu länderübergreifenden Informations- und Erfahrungsaustausch anregen und ermöglichen, wird Impulse aufgreifen und weitervermitteln, so wie sie sich einerseits aus den nationalen Bedingungen ergeben, andererseits, wie sie aus dem europäischen Rahmen kommen.

Die Vermittlung geschieht sowohl anläßlich von Sitzungen der Vereinsorgane, als auch insbesondere durch die Pädagogische Arbeitsstelle (PAS) und den Pädagogischen Arbeitskreis (PA).