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Aufgaben des Verbandes Als Spitzenverband der Schullandheimträger vertritt
der Verband Deutscher Schullandheime e.V. die gemeinsamen Belange der
Träger und ihrer Landesverbände in pädagogischen, wirtschaftlichen
und rechtlichen Fragen.
Als Fachverband für Schullandheimpädagogik vertritt der Verband Deutscher Schullandheime e.V. die ideelle Zielsetzung und die theoretisch-wissenschaftliche Grundlegung der Schullandheimarbeit. Pädagogisch-inhaltlich wird der Bundesverband bedacht sein auf das Erarbeiten und Erhalten eines Grundkonsenses. Er wird dazu länderübergreifenden Informations- und Erfahrungsaustausch anregen und ermöglichen, wird Impulse aufgreifen und weitervermitteln, so wie sie sich einerseits aus den nationalen Bedingungen ergeben, andererseits, wie sie aus dem europäischen Rahmen kommen. Die Vermittlung geschieht sowohl anläßlich von Sitzungen der Vereinsorgane, als auch insbesondere durch die Pädagogische Arbeitsstelle (PAS) und den Pädagogischen Arbeitskreis (PA). |
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Organisationsform
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Der Verband Deutscher Schullandheime hat die Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins als e.V. mit Sitz in Hamburg, wo sich auch die Pädagogische Arbeitsstelle befindet. Die Bundesgeschäftsstelle des Verband Deutscher Schullandheime ist seit Januar 2009 in Berlin: Schloßstraße 48, 12165 Berlin Tel. 030 707 600 09; Fax 030 707 14) Nach der Satzung des Verbandes sind Ordentliche Mitglieder
Die Schullandheimträger gehören gleichzeitig dem zuständigen
Landesverband/ Arbeitsgemeinschaft und dem Bundesverband an. Die Aufnahmeanträge sind nach dem jeweiligen Sitz der Schullandheimträger beim zuständigen Landesverband zu stellen.
Die Mitgliedschaft im Verband Deutscher Schullandheime e.V. berechtigt, das Schullandheimemblem/ Verbandszeichen, das gesetzlich geschützt ist, in allen Ausführungen zu führen. In farbiger Ausführung ist das Verbandsabzeichen als Metallschild, als Aufkleber, als Anstecknadel oder als Fahne erhältlich . Darüber hinaus kann als Förderndes Mitglied jede natürliche oder juristische Person aufgenommen werden, die den Verband in seinen Zielsetzungen gem. § 2 der Satzung unterstützen will. Organe des Verbandes sind: Landesverbände/Landesarbeitsgemeinschaften Der Verband Deutscher Schullandheime e.V. gliedert sich in Landesverbände/ Landesarbeitsgemeinschaften, die grundsätzlich rechtsfähig sind oder sich privatrechtlich durch Vertrag abgesichert haben und unter Bindung an die Ziele und an die Satzung des Verbandes ihre Angelegenheiten selbständig regeln. Zu den Hauptaufgaben der Landesverbände gehören u.a.
Aus historischen Gründen bezeichnen sich die Landesverbände unterschiedlich, z.B. Arbeitsgemeinschaft Hamburger Schullandheime e.V., Schullandheimverband Baden-Württemberg e.V., Sächsischer Landesverband der Schullandheime e.V.. |
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(C) 2009 Verband Deutscher Schullandheime e.V. www.schullandheim.de