Beiträge und Informationen über die Schullandheimarbeit und den Verband Deutscher Schullandheime e.V.
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Aufgaben des Verbandes

Als Spitzenverband der Schullandheimträger vertritt der Verband Deutscher Schullandheime e.V. die gemeinsamen Belange der Träger und ihrer Landesverbände in pädagogischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen.

  • Der Bundesverband pflegt Kontakte mit Behörden, politischen Parteien, mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit Lehrer-, Schüler- und Elternvertretungen auf Bundesebene. Er hat die Verpflichtung zur Einflußnahme auf Beschlußfassung und Gesetzgebung, nicht zuletzt zum Schutz des Markenzeichens "Deutsches Schullandheim".

  • Im europäischen und außereuropäischen Raum hält bzw. nimmt der Verband Kontakt auf zu Verbänden mit ähnlicher Zielsetzung.

  • So ist es das Anliegen des Verbandes, den Schullandheimgedanken einer breiten Öffentlichkeit nahezubringen. In regelmäßigen Abständen werden Bundestagungen Arbeits- und Fachtagungen abgehalten, die Mitglieder, Pädagogen aller Schulformen, Wissenschaftler, Bildungspolitiker, Vertreter der Elternschaft, der Lehrerverbände und Schülervertretungen aus dem In- und Ausland zum Gedankenaustausch und zur Information zusammenführen.

  • Im Innenverhältnis kommt dem Bundesverband die Verantwortlichkeit zu, einen gemeinsamen Handlungs- und Orientierungsrahmen zu schaffen, für die Herausbildung eines gemeinsamen Grundverständnisses Sorge zu tragen und so auch die Funktionsfähigkeit der Schullandheime und der Landesverbände zu erhalten. Er leistet dabei Hilfestellung für die Landesverbände bei der Klärung regionaler Fragen und bei der Erstellung von Rahmenrichtlinien (Bau und Ausstattung, Betrieb von Schullandheimen, Kostengestaltung, ...) und berät in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen.


Als Fachverband für Schullandheimpädagogik vertritt der Verband Deutscher Schullandheime e.V. die ideelle Zielsetzung und die theoretisch-wissenschaftliche Grundlegung der Schullandheimarbeit.

Pädagogisch-inhaltlich wird der Bundesverband bedacht sein auf das Erarbeiten und Erhalten eines Grundkonsenses. Er wird dazu länderübergreifenden Informations- und Erfahrungsaustausch anregen und ermöglichen, wird Impulse aufgreifen und weitervermitteln, so wie sie sich einerseits aus den nationalen Bedingungen ergeben, andererseits, wie sie aus dem europäischen Rahmen kommen.

Die Vermittlung geschieht sowohl anläßlich von Sitzungen der Vereinsorgane, als auch insbesondere durch die Pädagogische Arbeitsstelle (PAS) und den Pädagogischen Arbeitskreis (PA).


Organisationsform

 

Der Verband Deutscher Schullandheime hat die Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins als e.V. mit Sitz in Hamburg, wo sich auch die Pädagogische Arbeitsstelle befindet.

Die Bundesgeschäftsstelle des Verband Deutscher Schullandheime ist

seit Januar 2009 in Berlin:

Schloßstraße 48, 12165 Berlin Tel. 030 707 600 09; Fax 030 707 14)
info@schullandheim.de
.

Nach der Satzung des Verbandes sind Ordentliche Mitglieder

  • die Landesverbände/Landesarbeitsgemeinschaften und
  • die Träger von Schullandheimen (Vereine, Kommunen, Landkreise...)

Die Schullandheimträger gehören gleichzeitig dem zuständigen Landesverband/ Arbeitsgemeinschaft und dem Bundesverband an. Die Aufnahmeanträge sind nach dem jeweiligen Sitz der Schullandheimträger beim zuständigen Landesverband zu stellen.

Weitere Informationen über den Erwerb der Mitgliedschaft im Verband Deutscher Schullandheime e.V. finden Sie u.a. in der Satzung des Bundesverbandes und der jeweiligen Landesverbände oder im Orientierungsrahmen. Bei Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich doch bitte an die Bundesgeschäftsstelle in Berlin (Schloßstraße 48, 12165 Berlin) (E-Mail: verband@schullandheim.de

Die Mitgliedschaft im Verband Deutscher Schullandheime e.V. berechtigt, das Schullandheimemblem/ Verbandszeichen, das gesetzlich geschützt ist, in allen Ausführungen zu führen. In farbiger Ausführung ist das Verbandsabzeichen als Metallschild, als Aufkleber, als Anstecknadel oder als Fahne erhältlich .

Darüber hinaus kann als Förderndes Mitglied jede natürliche oder juristische Person aufgenommen werden, die den Verband in seinen Zielsetzungen gem. § 2 der Satzung unterstützen will.

Organe des Verbandes sind:


Landesverbände/Landesarbeitsgemeinschaften


Der Verband Deutscher Schullandheime e.V. gliedert sich in Landesverbände/ Landesarbeitsgemeinschaften, die grundsätzlich rechtsfähig sind oder sich privatrechtlich durch Vertrag abgesichert haben und unter Bindung an die Ziele und an die Satzung des Verbandes ihre Angelegenheiten selbständig regeln.
Die Landesverbände sind ordentliche Mitglieder des Verbandes und sind sowohl in der Mitgliederversammlung als auch in der Delegiertenversammlung vertreten.

Zu den Hauptaufgaben der Landesverbände gehören u.a.

  • die Mitgliederbetreuung in wirtschaftlichen, rechtlichen, baulichen Fragen und in pädagogischen Anliegen ,
  • die Zusammenarbeit mit den Kultusverwaltungen der Länder (Richtlinien, Verteilung von Landesmitteln...)
  • die Herausgabe von Mitgliederverzeichnissen, Heimlisten und Informationsbroschüren auf Landesebene.

Aus historischen Gründen bezeichnen sich die Landesverbände unterschiedlich, z.B. Arbeitsgemeinschaft Hamburger Schullandheime e.V., Schullandheimverband Baden-Württemberg e.V., Sächsischer Landesverband der Schullandheime e.V..

(C) 2009 Verband Deutscher Schullandheime e.V. www.schullandheim.de